Medizinalaufsicht über Heil- und Heilhilfsberufe

Wir sind für die Berufsaufsicht geregelter Heil- und Heilhilfsberufe zuständig.

Dazu gehört die Überwachung

  • selbstständiger nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe
  • ambulanter Pflegedienste und deren Pflegekräfte
  • selbstständiger Pflegekräfte

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

Bitte klicken Sie für weitere Informationen auf den jeweiligen Bereich.

Sie sind eine angehörige Person eines nicht-ärztlichen Gesundheitsberufes und möchten Ihre Tätigkeit beginnen? Dann müssen Sie uns Ihre selbstständige Berufsausübung anmelden.

Möchten Sie Ihre bereits angemeldete Tätigkeit beenden? Dann müssen Sie uns das Ende der Tätigkeit bekannt geben.

Folgende Berufsgruppen gehören zu den gängigen selbstständigen nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen:

  • Ergotherapeuten
  • Hebammen/Entbindungspfleger
  • Heilpraktiker und Heilpraktiker mit eingeschränkter (sektoraler) Heilpraktikererlaubnis
  • Logopäden
  • Masseure/Medizinische Bademeister
  • Physiotherapeuten
  • Podologen

Für die An- bzw. Abmeldung Ihrer Tätigkeit nutzen Sie bitte den Online-Antrag. Dieser Antrag zur Anmeldung wird von uns geprüft. Anschließend nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und vereinbaren einen persönlichen Termin.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum vereinbarten Termin mit:

  • Gültiger Personalausweis / Reisepass
  • Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung (im Original)
  • Nachweis über das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung (Vorlage des Versicherungsscheins)
  • Ggf. Hygieneplan bei Heilberufen mit invasivem Eingriff. Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung eines Hygieneplans benötigen, können Sie sich gerne an das Hygieneteam des Gesundheitsamtes wenden: hygiene@lra-dah.bayern.de
  • Nachweis über den Masernschutz ab Jahrgang 1971

Gebühren
Die Anmeldung ist gebührenfrei. Eine Anmeldebestätigung wird auf Wunsch erstellt und kostet 20,00 Euro. Sie können diese vor Ort per Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte, Smartphone oder Smartwatch bezahlen.

Weitere Informationen

Sie eröffnen einen ambulanten Pflegedienst oder möchten Ihre Tätigkeit als selbstständige Pflegekraft beginnen? Dann müssen Sie uns Ihre Anmeldung umgehend bekannt geben.

Sie möchten Ihren ambulanten Pflegedienst oder Ihre Berufsausübung als selbstständige Pflegekraft beenden? Dann müssen Sie uns das Ende der Tätigkeit bekannt geben.

Für die An- bzw. Abmeldung Ihres ambulanten Pflegedienstes oder Ihrer Tätigkeit nutzen Sie bitte den Online-Antrag. Dieser Antrag zur Anmeldung wird von uns geprüft. Anschließend nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und vereinbaren einen persönlichen Termin.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum vereinbarten Termin mit:

  • Gültiger Personalausweis / Reisepass
  • Erlaubnisurkunden des examinierten Fachpersonals (Pflegedienstleiter, Altenpfleger, Krankenschwester, Gesundheits- und Krankenpfleger) im Original oder in beglaubigter Kopie
  • Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungsschein)
  • Nachweis über den Masernschutz ab Jahrgang 1971

Gebühren
Die Anmeldung ist gebührenfrei. Eine Anmeldebestätigung wird auf Wunsch erstellt und kostet 20,00 Euro. Sie können diese vor Ort per Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte, Smartphone oder Smartwatch bezahlen.

Rechtliche Grundlagen

Sie sind ein ambulanter Pflegedienst und beschäftigen Pflegekräfte? Dann müssen Sie uns Ihr angestelltes Fachpersonal umgehend melden.

Bitte melden Sie uns auch Pflegekräfte, die ihre Tätigkeit bei Ihnen beenden.

Für die An- bzw. Abmeldung ihrer Pflegekräfte nutzen Sie bitte den Online-Antrag. Bei der Anmeldung müssen Sie die Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung der Pflegekräfte hochladen. Dieser Antrag zur Anmeldung wird von uns geprüft. Sofern sich Fragen ergeben, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Gebühren

Die Anmeldung ist gebührenfrei. Eine Anmeldebestätigung wird auf Wunsch erstellt und kostet 20,00 Euro. Sie können diese vor Ort per Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte, Smartphone oder Smartwatch bezahlen.

Rechtliche Grundlagen

Sie haben Ihre Tätigkeit bzw. die Ihrer Angestellten bereits bei uns angemeldet und es gibt Änderungen zu folgenden Daten?

  • Namensänderung
  • Praxisverlegung in einen anderen Landreis
  • Praxisverlegung innerhalb des Landkreises
  • Anschriftsänderung innerhalb des Landkreises
  • Änderung der ausübenden Tätigkeit
  • Änderung der Berufsbezeichnung
  • Eröffnung eines weiteren Standortes

Bitte teilen Sie uns diese Änderungen umgehend mit. Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Auskunft Gesundheitsamt
(08131) 74-1413 Dr.-Hiller-Straße 36

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Medizinalaufsicht, Überwachung von Einrichtungen, medizinische Begutachtung
Dr.-Hiller-Straße 36
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1413
Telefax: (08131) 7411-713
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr