Tierische Nebenprodukte

Was sind Tierische Nebenprodukte (TNP)?

Tierische Nebenprodukte sind ganze Tierkörper oder Teile von Tieren oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Sie werden in drei Kategorien eingeteilt:

Kategorie 1 umfasst tierische Nebenprodukte mit hohem Risiko, wie u.a. Material von bestimmten seuchenverdächtigen Tieren, Heim-, Zoo- und Zirkustiere sowie Tiere mit erhöhten Rückständen von Arzneimitteln.

Kategorie 2 beinhaltet Materialien mit mittlerem Risiko, wie z.B. Gülle, nicht mineralisierter Guano sowie Magen- und Darminhalt, Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die Aufgrund von Fremdkörpern nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind und Tiere/Teile von Tieren, die auf anderem Wege als durch die Schlachtung oder Tötung zum menschlichen Verzehr zu Tode kamen.

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

Kategorie 3 bezeichnet Materialien mit geringem Risiko. Im Wesentlichen sind dies Schlachtkörper/Teile von Schlachtkörpern, welche als genusstauglich eingestuft werden, jedoch aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, sowie u.a. Heimtierfuttermittel und aus kommerziellen Gründen getötete Eintagsküken.

Sofern eine Vermischung verschiedener Kategorien stattfindet, wird das Gemisch der Kategorie mit dem höheren Risiko zugeordnet.

Folgende Betriebe, die tierische Nebenprodukte (TNP) oder deren Folgeprodukte (FP) verarbeiten, sind registrierungs- oder zulassungspflichtig (nach der Verordnung (EU) 1069/2009):

  • Biogasanlagen (genauer nochmal unten, da häufig angefragt)
  • Heimtierfuttermittelhersteller
  • Transporteure und Händler von TNP
  • Betriebe, die TNP durch Drucksterilisation verarbeiten
  • Betriebe, die TNP als Abfall verbrennen oder mitverbrennen
  • Betriebe die TNP als Brennstoff oder zur Herstellung von Düngemittel verwenden
  • Betriebe, die TNP lagern, sortieren, zerlegen, kühlen o.Ä.
  • Gerbereien
  • Tierfriedhöfe
  • Unternehmer, die Folgeprodukte zur Herstellung von Kosmetika, Medizinprodukten oder in-vitro-Diagnostika verwenden bzw. Inverkehrbringen
  • Betriebe, die TNP u.a. an Zootiere, aasfressende Vögel, Wild- oder Zirkustiere verfüttern
  • Verwendung von TNP/FP zu Forschungs-, Diagnosezwecken oder künstlerischen Aktivitäten
  • Sammelstellen für TNP

Wichtig ist, dass die Unternehmer vor Aufnahme der Tätigkeit die zuständige Behörde informieren. Dazu stellen Sie bitte einen formlosen Antrag auf Registrierung/Zulassung an das Veterinäramt in schriftlicher oder elektronischer Form.

  1. Antragstellung beim Immissionsschutz bzw. Bauamt
  2. Genehmigung des Veterinäramtes über den beabsichtigten Bau einer Biogasanlage
  3. Mitteilung an den Bauherrn bzw. Immissionsschutz mit den zu erfüllenden Auflagen einschließlich Aufforderung zur Mitteilung der geplanten Inbetriebnahme der Biogasanlage
  4. Betriebsbegehung durch das Veterinäramt, ggf. im Rahmen der Abnahme durch den Immissionsschutz
  5. Erteilte Zulassung (unbefristet, oder ggf. befristet unter Auflagen)

Zusätzliche Informationen

Die Verwendung von Eintagsküken zur Fütterung von Zootieren, Reptilien und Raubvögeln erfordert (auch für Privatpersonen) eine Genehmigung durch uns. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Eintagsküken an die genannten Tiere verfüttern möchten.

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

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