Welche Betriebe (die Tierische Nebenprodukte verarbeiten) sind registrierungs-/zulassungspflichtig?
Folgende Betriebe, die tierische Nebenprodukte (TNP) oder deren Folgeprodukte (FP) verarbeiten, sind registrierungs- oder zulassungspflichtig (nach der Verordnung (EU) 1069/2009):
- Biogasanlagen (genauer nochmal unten, da häufig angefragt)
- Heimtierfuttermittelhersteller
- Transporteure und Händler von TNP
- Betriebe, die TNP durch Drucksterilisation verarbeiten
- Betriebe, die TNP als Abfall verbrennen oder mitverbrennen
- Betriebe die TNP als Brennstoff oder zur Herstellung von Düngemittel verwenden
- Betriebe, die TNP lagern, sortieren, zerlegen, kühlen o.Ä.
- Gerbereien
- Tierfriedhöfe
- Unternehmer, die Folgeprodukte zur Herstellung von Kosmetika, Medizinprodukten oder in-vitro-Diagnostika verwenden bzw. Inverkehrbringen
- Betriebe, die TNP u.a. an Zootiere, aasfressende Vögel, Wild- oder Zirkustiere verfüttern
- Verwendung von TNP/FP zu Forschungs-, Diagnosezwecken oder künstlerischen Aktivitäten
- Sammelstellen für TNP
Wichtig ist, dass die Unternehmer vor Aufnahme der Tätigkeit die zuständige Behörde informieren. Dazu stellen Sie bitte einen formlosen Antrag auf Registrierung/Zulassung an das Veterinäramt in schriftlicher oder elektronischer Form.