Wappennutzung
Der Landkreis Dachau hat die Führung des Kreiswappens durch Dritte per Satzung geregelt. Die Nutzungsgenehmigung ist schriftlich bei uns zu beantragen. Der Antrag muss den Verwendungszweck und wenn möglich ein Muster beinhalten.
Die Erlaubnis zur Wappenführung ist gemäß Satzung gebührenpflichtig. Die Satzung liegt leider noch nicht in elektronischer Form vor. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.