Fahrzeug-Zulassung
Online-Zulassungsbehörde
Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen.
Falls Ihr Zulassungsvorgang für ein "sofortiges Losfahren" geeignet ist, können Sie Ihren neuen Zulassungsbescheid sofort ausdrucken. Ihr Zulassungsvorgang ist damit mit sofortiger Wirkung durchgeführt und bestätigt.
Allgemeine Voraussetzungen für die Nutzung der Online-Zulassungsbehörde
Für die Nutzung der Online-Zulassungsbehörde benötigen Sie einen elektronischen Ausweis mit freigeschalteter eID (Online-Ausweisfunktion). Als Ausweis gelten der neue Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel.
Wenn Sie die Online-Dienste an Ihrem Rechner nutzen, muss ein Kartenlesegerät angeschlossen sowie die AusweisApp installiert sein.
Sie können auch mobile Endgeräte zum Auslesen oder als Kartenlesegerät einsetzen. Mehr Information dazu erhalten Sie auf den Seiten der AusweisApp 2.
Wiederzulassung
Eine Online-Wiederzulassung ist möglich, wenn das Fahrzeug
- auf dieselbe Halterin / denselben Halter,
- im selben Zulassungsbezirk und
- mit demselben Kennzeichen
angemeldet wird.
Neuzulassung
Das Fahrzeug muss fabrikneu sein und zum ersten Mal angemeldet werden.
Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme
Eine Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme ist möglich, wenn das Fahrzeug
- gebraucht ist,
- nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und
- bereits angemeldet ist.
Der Antrag wird in Echtzeit geprüft. Sie können den Zulassungsbescheid ausdrucken und sofort losfahren!
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Kfz-Zulassung,
Auskunft
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(08131) 74-300 | Rudolf-Diesel-Str. 20 | zulassung@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Montag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr